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Unsere Statuten 
ElementsClub
Feldbrunnen St.Niklaus
Kultur um die vier Elemente

Vorbemerkung

Der ElementsClub Feldbrunnen – St.Niklaus bekennt sich zur Gleichstellung beider Geschlechter. Im Interesse der sprachlichen Verständlichkeit betreffen alle Personenbezeichnungen immer beide Geschlechter. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Statuten als auch für alle anderen Schriftstücke des ElementsClub Feldbrunnen – St.Niklaus

I. Allgemeines und Zweck

Artikel 1
Der am 14. Mai 1999 gegründete ElementsClub Feldbrunnen – St.Niklaus (nachstehend nur Verein) basiert auf Art. 60 – 79 , ZGB. Der Sitz des Vereins ist Feldbrunnen – St.Niklaus. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Artikel 2
Der Verein bezweckt:

  • die Förderung des geselligen Zusammenseins
  • die Förderung des Dorflebens durch eigene Aktivitäten.
  • Kultur um die vier Elemente Feuer, Erde, Wasser und Luft.

II. Mitgliedschaft

Artikel 3
Der Verein besteht aus Aktiv-, Ehren- und Passivmitgliedern.

Artikel 4
Beitritts- und Austrittsgesuche sind schriftlich an den Verein zu richten und durch die Generalversammlung zu genehmigen.

Artikel 5
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, welche sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt durch die Generalversammlung.

Artikel 6
Mitglieder die den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, können ausgeschlossen werden. Der Ausschluss wird von der Generalversammlung beschlossen. Ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle Ansprüche an den Verein.

III. Organe

Artikel 7
Die Organe des Vereins sind:
  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsrevisoren

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